#Behördenwillkür
bekämpfen #Erwachsenenvertretung stärken # Mündelvermögen
sichern
Geneigter Leser, hier ein Ausflug zu den Hintergründen des am 20.9.2019 eingetretenen Kurswechsels am Bezirksgericht wo im Sommer 2019 ein befriedigender Zustand des Mündelvermögens von Felix hergestellt war. Wir Eltern haben Felix im Jahre 2009 einen Schrebergarten zwischen Plattensee und Bad Heviz geschenkt. Er war damals minderjährig, die Schenkung wertmäßig eine Bagatelle und ging klaglos über die Bühne. Er genoss neun Jahre den warmen seichten See und die preiswerten Therapien im Thermalbad. Ich feierte meinen 77. Geburttag und konnte den Garten nicht mehr bestellen, also sollte nahtlos getauscht werden und zwar in ein Ferienappartement am gleichen Ort. Dieses sollte Felix natürlich wieder gehören, allerdings weitergehend zur familiären Nutzung und Pflege verfügbar sein. Nießbrauchsvereinbarungen dieser Art sind bei Generationenschenkungen die Regel und der Junge braucht kein Geld solange er im elterlichen Haushalt lebt. Unsere Familie wirtschaftet aus einer Kasse. Eine Buchhaltung zwischen uns und getrennte Steuerpflicht würden uns unnötig befremden. Das Gericht genehmigt den Verkauf aber nicht die vorgeschlagene Neuerwerbung und entzieht dem Epileptiker Felix abrupt seine gewohnte Umgebung und Therapien. EDass man die Lebensverhältnisse eines Epileptikers nicht abrupt ändern darf steht im Lehrbuch der Neurologen. Ein ärztliches Gutachter zum gesundheitlichen Bedarf wird nicht zugestanden und die Folgen haben sich leider eingestellt. Schon mit den fünf Vorgängerinnen der aktuellen Richterin verhandelten wir über zwei Jahre und erst nachdem das Justizministerium eingriff kam es zu einer vertretbaren Lösung. Allerings verabschiedete sich deren Autorin in die Karenz und es folgte Frau Richterin Mag. 'Theresia Fill die zum Heredium ihrer Vorgängerin äußerte "So geht das nicht", sie werde einen Kauf in Ungarn keinesfalls genehmigen und verweist den 26-jährigen Felix auf eine Zukunftssicherung mittels Sparbuch. Der Kauf einer Ferienwohnung wird sogar nach einem positiven Rekurs und einer Genehmigung im Durchgriff durch das Landesgericht vom 13. Dezember 2019 unterbunden.
Wir haben aber nicht nur das gesundheitliche Wohl im Auge sondern wollen und können den Sohn auch materiell unterstützen. In 2012 war es ein Muß Immobilien in Budapest zu kaufen, denn sie kosteten einen "Schlapf" und eine Wertentwicklung nach dem Wiener Muster war abzusehen. Ich teilte meine damalige Anschaffung hälftig mit dem Sohn und schenkte ihm 3 Penthäuser im zentralen Liget-Volksgarten, nicht ohne österreichische Genehmigung im Vorhinein und nach einem notariellen Konzept der "ausschließlich positiven Schenkung", das einem Geldgeschenk entspricht und eine Genehmigung erübrigen würde.
Zwei Richterinnen haben unserem Sohn in 2018 und 2019 die Häuser angezündet und wir fordern Amtshaftung ein. Der zivile Rechtsweg ist aber wieder genehmigungspflichtig und wurde Felix nach Befangenheit der Richterin vom Herrn Vorsteher untersagt. Angesichts dieser nervigen Schwierigkeiten versuchten wir Eltern schon damals die Erwachsenenvertretung für Felix dem Vertretungsnetz zu übertragen und werden dort aus Kapazitätsgründen nicht berücksichtigt. Wir verlangten dann wenigstens den Wechsel der vergrämten Richterin und erfahren "Den Richter kann man sich nicht aussuchen." Man rät uns den Wohnsitz zu wechseln oder eine Namensänderung, auch hierzu brauchen wir die richterliche Duldung.
Die neue Richterin empfing uns seinerzeit am 20. September 2019 in einem Arbeitszimmer mit der Aufschrift "Beitreibungen" mit einem Monolog im harschen Stil der Beitreibung. Vom Verhandlungsgegenstand hatte sie keine Ahnung und stolperte bereits über § 219 ABGB mit der Ansicht dieser gestatte nur die Genehmigung von inländischen, also österreichischen Immobilien. Es dauerte bis zum 10.4.2020 bis sie immer noch wackelig protokollierte: "Selbst dann, wenn man davon ausgeht, dass mit dem Begriff "inländische" Liegenschaften gemäß § 219 ABGB solche gemeint sind, die sich in Mitgliedstaaten der EU befinden, soll der Kaufpreis auch für solche Liegenschaften in der Regel nicht den Verkehrswert überschreiten". Den Weg ihre Verhinderungspraxis künftig auf Wertgutachten zu verlagern hat sie damit gleich geöffnet. Die positive Aussage "Davon, dass der Erwerb einer Liegenschaft bzw. eines Liegenschaftsanteils in Héviz bzw. Ungarn Felix Massimo Seidl zum offenbaren Vorteil gereicht, geht die zuständige Richterin aus." wurde nicht weiterverfolgt. Die Frau Richterin hatte sich jedenfalls über den Inhalt der damals mit 40 ON (heute 530 ON) noch schlanken Akte und die darin für Felix hergestellte Ordnung hinweggesetzt. Das Justizministerium hatte mit Einlassung vom 18.6.2018 bereits ausgesprochen, bei der Anschaffung einer Eigentumswohnung in Ungarn handle es nicht um eine rechtliche, sondern allenfalls wirtschaftliche Tatsachenfrage.
Der Herr Vorsteher kennt die Veranlagung seiner Mitarbeiter, über seinen Kopf hinweg erhielt die Frau Richterin Mag. Fill Erwachsenenschutzsachen als Appendix ihrer Zivilabteilung und bearbeitet weiterhin Insolvenz- und Beitreibungssachen. Deren aktueller Zuwachs geht wohl zu Lasten der beeinträchtigten Klienten und zuvorderst der verfahrenen Sache Felix Seidl die Keiner mehr überblickt. Wir fordern deshalb fortgesetzt die Unterstützung seiner Verfahren, die unserer Familie aus der Hand genommen sind, durch einen Wirtschaftstreuhänder über die Ertragsimmobilien und ein neurologisches Gutachten zur Feststellung des gesundheitlichen Bedarfs nach einer Ferienwohnung. Die Richterin ist sakrosankt seit dem ersten Tag ihrer eiligen Bestellung und ganz offensichtlich der neuen Aufgabe nicht gerade zugetan. In diesen Händen liegt die Gesundheit und Zukunftssicherung unseres Sohnes Felix und inzwischen zahlreicher weiterer Klienten mit Initiale S und P, die sich erschöpft bei uns und Kärntner Kirchenmännern einfinden.
In einem launigen Gespräch haben wir die wenig beneidenswerte Stellung eines Gerichtsvorstehers eruiert. Er bezieht lebenslang bestalltes und weisungsfreies Personal und soll die Leistungen und den Ruf seines Gerichts verantworten. Hinzu kommen Personalmangel und knappe Ressourcen. Wenig beachtet blieb die Wirkung der Corona-Erlässe zu dieser Zeit: Die Scheidungen nahmen zu, die Insolvenzen und Beitreibungen nach dem Schuldenmoratoriums ab. Felix gehörte zur Verfügungsmasse, die das Familiengericht verlassen musste und nach Auslastungskriterien über die Zivilabteilungen des Bezirksgerichts verteilt wurde. Leichtfertig vollzog man die Rochade ausgerechnet in der Gruppe der Demütigen und deren familiäre und institutionelle Vertreter schwiegen mit meiner Ausnahme aus Ohnmacht oder Opportunität.
Ich habe beim Personalsenat und dem Herrn Präsidenten des Kärntner Landesgerichts angefragt und Diskriminierung und Zwei-Klassen-Justiz angezeigt. Österreichs Justiz dürfe nicht zulassen, was in ihrem Sozialraum passiert. Ich erhielt zur Antwort, es gebe kein Gesetz das die Bindung von Erwachsenenschutzsachen an das Familiengericht vorschreibt. Der Verfahrensharmonie am Erstgericht hat mein Vorstoß nicht gut getan. Fortlaufende Berichte der Richterin an die Justizombudsstelle, den Herrn Vorsteher und das Kontrollgericht bleiben meiner Kenntnis verborgen.
Der Auslöser für das Geschehen liegt also primär nicht im strengen Betreuungsrecht sondern im Verwaltungsverfahren und der Richterbestellung nach dem Motto „Der Jurist kann Alles“. So gesehen ist Felix das Erfahrungssubjekt eines Organisationsmangels und man sollte seine Beschwerden hören. Uns als seine natürlichen Vertreter beschweren unsere Entmündigung, jahrelange Rückstande, schikanöse Einforderungen, exzessive Kosten und realitätsferne Entscheidungen bei bekannt divergierender Meinung am gleichen Gericht.
Meine Anrufe bei den Fachanwälten der Liste "Erwachsenenvertreter" begannen denn auch mit der bezeichnenden Frage: "Wo sind Sie denn", nach meiner Auskunft kam ein Seufzer oder deftiger Spruch und nach meinem Vortrag einhellig ein Bescheid aus Kanzleiraison: "Gegen die Richterin Fill stehen wir nicht zur Verfügung, sie brauchen einen Anwalt aus Salzburg". Unser Beschwer haben wir sodann bei der Justizombudsstelle und der Volksanwaltschaft deponiert, die sich mit Bedauern unserer Ohnmacht angeschlossen haben. Auch bei Gutachtern gibt es eine Abfuhr, wegen Überlastung der Neurologen übernehmen diese grundsätzlich keine Privatgutachten.
Unqualifizierter Umgang mit behinderten Menschen - Wie wird man Pflegschaftsrichter: Der Blogger Pascal H. schreibt dazu: "Wenn Sie glauben, ein Familienrichter oder der von Ihnen anvisierte gerichtliche Erwachsenenvertreter (damals das angerufene Vertretungsnetz) würden Ihrem Sohn helfen, dann sitzen Sie einer landläufigen Meinung auf. Diese Leute sind Juristen und auf Gebieten wie Gesundheits- und Daseinsvorsorge für beeinträchtige Menschen institutionell weder geschult noch geprüft und zugelassen. Familienrichter ist nicht gerade eine Karriereposition in der Justiz. Dem mangelnden Interesse versucht man Herr zu werden, indem man Richter aus dem Zivilsektor mit heranzieht, wie in Ihrem Fall, wo die zuständige Richterin bisher und weiterhin Beitreibungsverfahren leitet. Ihre Richterin wurde offenbar zur Familienrichterin durch die eilige Übertragung von Pflegschaftsverfahren und sie übernahm Ihre Agenda wie in einer Lotterie nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. „Learning by doing“ ist dort angesagt und sie sind ein zufälliges Opfer."
Zitat aus den Google-Bewertungen zu „Bezirksgericht Klagenfurt“: Eklatanter Personalmangel am Familiengericht. Exzellent besetzte Fachabteilungen aber Vorsicht, „Erwachsenenschutzsachen“ werden an diverse Zivilabteilungen ausgelagert. Wenn ihr Nachname mit "S" beginnt können Sie mit der Zivilprozessordnung ins Bett gehen".
Aus der folgenden Dokumenten ergibt sich die Funktion der für Felix immer noch zuständigen Richterin Mag.a Fill vor und nach der Personalrochade:Beeinträchtigte Menschen fordern qualifizierte Richterinnen, die in das in Versorgungsfragen kundige Familiengericht integriert sind, zumindest an den großen Bezirksgerichten. Dies ist außerhalb Kärntens auch der Fall.
„Der Jurist kann Alles“ klingt so gefährlich wie „Der Mediziner kann Alles“. Am Familiengericht sollten Fachjuristen entscheiden. Das Berufsbild der Familienrichterin ist wohl das eines übergeordneten Sozialberufs, sie braucht neben den Formalien Empathie, Lebenserfahrung und/oder die interdisziplinäre Bildung die schon jedem Sozialarbeiter abverlangt wird. Bei aller Autonomie muß Harmonie mit Angehörigen und Hilfsdiensten gesucht werden welche die tatsächliche Obsorge und primäre Verantwortung tragen, denn man ist aufeinender angewiesen. Man befindet sich im Radius der Menschenrechte.
Den Familienrichterinnen obliegt es unmündigen oder beeinträchtigten Menschen in ihren sozialen Bedürfnissen beizustehen. Der Bedarf von Unmündigen, zumeist Scheidungskindern lässt sich vergleichsweise leicht standardisieren. Ihnen stehen in Klagenfurt vier ordentliche Familienrichterstellen und ein hauseigener psychologischer Dienst „Familiengerichtshilfe“ zur Verfügung. Für Scheidungskinder zeigt zusätzlich jemand auf: Mutter, Vater oder im Idealfall beide. Beeinträchtigte Klienten sind vergleichsweise demütig im Umgang. Verglichen mit den Scheidungskindern geht es bei beeinträchtigten Menschen um einen durch die Erkrankung, das Alter und die residuale Äußerungsfähigkeit individualisierten Bedarf, um typische Einzelfälle Das Obsorgebedürfnis ist zeitlich unbegrenzt, tiefergehend, im Fall von Hilflosigkeit total und eine Fehleinschätzung existenziell gefährlich. Bei Fehlen oder Übergehen eines familiären Erwachsenenvertreters ist die Vorsorge auch noch institutionalisiert mit dort bekannten Engpässen, Risiken und Kosten.
Die Interessen dieser Gruppe werden seit dem neuen Recht unter „Erwachsenenschutzsachen“ oder "Erwachsenenvertretungssachen" geführt, in Klagenfurt nur zu einem Viertel in einer Fachabteilung Krassnig betreut und sonst auf drei Zivilabteilungen aufgeteilt. Sie werden als Appendix zum jeweiligen Fachgebiet geführt und sind nur über die Kanzleileitung verbunden. Am Bezirksgericht herrscht Personalmangel. Die Zuteilung erfolgt schematisch über wechselnde Geschäftsverteilungspläne.
Es braucht immer einen Anlassfall. Gewalt gegen Frauen, da entsteht eine Baustelle der Richterausbildung, warum nicht zugunsten behinderter Menschen. Wir waren Opfer der ersten Stunde, eines Learning-by-doing auf dem heiklem Gebiet eines Rechts der Mißbrauchsverhütung, das im Einzelfall der Dosierung bedarf. Im Speziellen bei geordneten Familien und Eingriffen in intimste Gegenstände ihrer Lebensführung. Das Gericht muss erkennen, dass die klassischen mündelsicheren Anlagen ausgedient haben und die Internationalisierung neues Denken fordert. Ich habe allen Grund, der amtierenden Richterin zu schreiben: "Gnädige Frau welches Spiel spielen Sie, am Spieltisch gegenüber sitzt ein kranker Junge, oder glauben Sie, Sie müssten ihn vor Vater und Mutter schützen?"
Wir orten aus unserer bald 7-jährigen Erfahrung schwere Diskriminierung von beeinträchtigten Menschen in einer Zweiklassen-Justiz zugunsten der Scheidungskinder, die nicht nach unten sondern nach oben zu egalisieren wäre. Unter Zuständigkeit der Richterin Frau Mag. Eicher (Nr. 3) wurde in 2017 unser erster Genehmigungsantrag unterdrückt und Felix seine 9 Jahre gewohnte Freizeitumgebung abrupt entzogen. Deren Abteilung war ausschließlich als Zivilabteilung ausgewiesen. Die Zivilrichterinnen 3 und 6 haben den Brei verdorben, eine Familienrichterin MMag. Leitsberger (Nr. 5) hat ganz anders gekocht, es wurden ja zwischendurch auch Kauf und Verkauf einer Ferienwohnung genehmigt.
Aufgrund einer Neuauflage der Geschäftsverteilungsübersicht per 1.3.2021 bedarf diese Dokumentation leider einer Aktualisierung. Die letzte für beeinträchtigte Menschen tätige Fachabteilung "Familienrechtssachen" der Richterin Maga. Elisabeth Krassnig (Abteilung 4) hat nun auch die Agenda der Erwachsenenschutzsachen abgegeben. Auch diese sind nun der von uns bekämpften Richterin Maga. Theresia Fill zugeschlagen worden. Die gesamte Agenda des Erwachsenenschutzes liegt somit ausschliesslich bei Zivilrichtern.
Ich habe mich mit diesem Vortrag am 17.2.2021 an den Herrn Präsidenten der Anwaltskammer gewendet und um Unterstützung gebeten: "Ich beginne soeben eine Kampagne gegen „Inkompetenz und psychischen Terror am Familiengericht“. Vielleicht hat diese Kampagne Platz in Ihrer Verbandspolitik und auch aus Sicht Ihrer Mitglieder die notwendige „Reife“. Mit Rücksicht auf mein Lebensalter würde es mich freuen, die Last der Öffentlichkeitsarbeit nicht allein zu tragen." Anlässlich einer telefonischen Erinnerung sagt mir ein Emissär: "Sie sind ganz schön naiv, die Rechtsanwälte verdienen doch ihr Geld mit den Unzulänglichkeiten des Gerichts".
Die Behindertensprecherin der Grünen im Bundestag Frau Heike Grebien schreibt
zu diesem Gegenstand am 6.5.2021: "Wir verstehen Ihren Ärger und
Frust, den Sie und Ihre Familie durch das System Familiengericht haben, sehr
gut. Auch wir sind der Meinung, dass hier besonders in der Erwachsenenvertretung
erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Schulungen für Familienrichter*innen
zur besseren Qualifizierung sind im Nationalen Aktionsplan Behinderung anvisiert.
Wir sind da dran. Uns ist bewusst, dass Ihnen das in Ihrer aktuellen Situation,
in der Sie möglichst schnell eine zufrieden stellende Lösung für
Ihren Sohn erzielen möchten, wenig hilfreich ist".
In der Bundesrepublik ist das Thema Richterqualifizierung längst hochgekocht.
Es gab auf Initiative des Bayrischen Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung
im September 2019 eine Vorlage der Grünen an den Justizausschuss und im
Mai 2020 deren Behandlung im Bundestag mit dem Ergebnis einer Ausbildungsverordnung
für Familienrichter.
Das Thema war in der Presse
allgegenwärtig, es titeln Die Welt: "Wenn Familienrichter keine Ahnung
haben." Der Tagesspiegel: "Familienrichter sollten verpflichtet werden,
sich fortzubilden." Die Süddeutsche Zeitung: "Learning by doing
auf heiklem Gebiet." Rbb 24: Richter als „Laien“. Die
"Welt" schreibt dazu: „Der Rechtsausschuss des Bundestages
debattiert über eine Qualitätsoffensive für Familienrichter.
Eine Expertenanhörung offenbart gravierende Missstände in den Gerichten.
Das ist besonders problematisch mit Blick auf die Tragweite ihrer Entscheidungen.
Dass eine Expertenrunde im Bundestag große Einmütigkeit zeigt, ist
einigermaßen selten. Umso bemerkenswerter war deshalb der Verlauf der
Expertenanhörung über den Antrag der Grünen zur „Qualitätssicherung
in familiengerichtlichen Verfahren“ am Mittwoch im Rechtsausschuss. Familienrichter
agieren in einem Rechtsgebiet, das anfällig ist für ideologische Betrachtungsweisen,
Selbstüberschätzung und gefährliches Zögern aus Unsicherheit.
Statt den Sachverhalt zu ermitteln, würden die Richter sich deshalb oft
auf die Einschätzungen von außen verlassen.
Die Grünen fordern ein ganzes Paket an Maßnahmen: Genau definierte
Eingangsvoraussetzungen für künftige Familienrichter, das Recht und
die Pflicht zur Fortbildung, die stärkere Beteiligung der Betroffenen und
Konzepte zur Vermittlung psychologischer Kompetenz.“
In anderen großen Bezriksgerichten außerhalb Kärntens sind Familienrechtssachen und Erwachsenenschutzsachen weiterhin in einer Hand. Hier die Geschäftsverteilungsübersicht aus Innsbruck:
Die Zuweisung der RichterInnen geht über den Kopf des Herrn Vorstehers hinweg, der seine Mitarbeiter kennen würde. Er schreibt in einem Beschluss am 25.3.2021: "Wenn der Antragsteller begehrt, dass die Rechtssache von Felix in eine "Fachabteilung" des Bezirksgerichts verlegt werden möge, so ist dem zu entgegnen, dass die Geschäftsverteilung vom Personalsenat des Landesgerichtes Klagenfurt beschlossen wird. Der Gerichtsvorsteher hat nicht die Möglichkeit dahingehend Einfluss zu nehmen. Dies würde den Grundsatz des gesetzlichen Richters verletzen und wäre eine unzulässige Einflussnahme in die richterliche Unabhängigkeit gegeben."
Die beiden Erwachsenvertreter von Felix, Mutter und Vater lehnen die so bestellte Richterin mit Gruseln ab, weil sie den Sohn schädigt, nicht zuhören kann und selbst Entscheidungen des Obergerichts mißachtet. Es liegt allerdings nahe, dass sie sich in die neuen Aufgaben nicht aussuchen konnte. In dieser Sicht sind beide Teile Opfer einer nur reagierenden Geschäftsverteilung, an höherer Stelle definierter Formalien, einer seelenlos programmierten Bürokratie und einer vernachlässigten Organisation, Kontrolle und Wissensvermittlung.
Ich habe mich in die seinerzeitige Begutachtung eingelesen. PflegschaftsrichterIn sollte, nach neuem Recht, als Sozialberuf der Oberstufe verstanden werden. „Die Reform sei ein Paradigmenwechsel weg von der Bevormundung und hin zur Unterstützung. Justizminister Brandstätter nannte die Reform ein Herzensanliegen und betonte, man habe eine Lösung im Sinne der Menschlichkeit gefunden“. Wenn sich Richter auf diesem Feld betätigen sind sie zur fachübergreifenden Qualifizierung angehalten. Die Pflicht dazu lasse sich eindeutig den richterlichen Eidesnormen entnehmen. „Klarer als in der Formel, wonach ein Richter sein Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausüben wird, könne eine Fortbildungspflicht kaum normiert werden“. Die Erwachsenenvertreterin Sylvia Seidl ist Lebensberaterin und Familienpädagogin. Die Bildungsanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen und Monitoring sind schon auf dieser Stufe umfassend.
Familienrichter ist in Österreich offensichtlich kein geschützter Beruf mit formeller Ausbildung, Zulassung und strengem Anforderungsprofil. Entsprechend ist das interne Image. Wo ist die Standesvertretung die das anspruchsvolle, interdisziplinäre Berufsbild einer Riege vertritt, die ansonsten mit juristischer Präzision in vorwiegend intime soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse der Familien eingreift. „Die Richtervereinigung fördert die Vertiefung der Kenntnisse ihrer Mitglieder durch Fortbildung. Einerseits juristischer Art im weiteren Sinne, darüber hinaus aber vor allem durch Herstellung und Pflege von Kontakt mit Psychologen und Psychiatern, Sozialarbeitern, Sicherheitsbeamten, Wirtschaftswissenschaftern & Soziologen, Politologen und Philosophen. Der/die Familienrichter/in soll damit alles kennenlernen, was ihm/ihr zur Konkretisierung des Kindeswohls nützlich sein kann.“ Das trifft den Nagel auf den Kopf aber wieder einmal gilt das Bemühen dem Wohl der Scheidungskinder, Erwachsenenvertretungssachen und beeinträchtigte Menschen werden in Zivilabteilungen abgehängt.
Es geht in dieser Sache nicht um ein offenes Verfahren. Der Schaden ist eingetreten und Felix hat nach den Schmerzen der Vergangenheit, nach nunmehr sieben Jahren Verfahrensdauer, keine Erinnerung mehr an seinen Sehnsuchtsort. Geblieben ist eine in 2017 einsetzende und kontinuierliche Verschlechtung seines Geundheitszustands, ausgedrückt durch eine Verzehnfachung seiner epileptischen Anfälle und die Einschränkung seiner Bewegungsfähigkeit. Wir hätten längst eine Ferienwohnung gekauft aber es geht auch um die Wiederanlage eines Sparbuchs, das sich für die Vorsorge eines jungen Menschen nicht eignet. Auch über den Entzug seines Immobilienvermögens ist die Zeit hinweg gegangen, ich bin im 84. Lebensjahr und möchte ihm Alles was das Gericht entzieht und Einiges mehr im Testament wieder zuschreiben. Dem stht nur die Frau richterin Mag. Theresia Fill im Wege unter deren Vorgaben dieses Erbe nicht zu verwalten ist.
„Felix“ und „Mag.a.Theresia Fill“ sind aus höherer Sicht nur Metaphern. Es geht in Österreich um ein System der Obsorge, das sich selbst entwertet. An den Familiengerichten herrscht eine Zwei-Klassen-Justiz mit schwerer Diskriminierung der unter „Erwachsenenschutzsachen“ erfassten beeinträchtigten Antragsteller. Als Folge ist es nicht möglich Mündelvermögen zum Vorteil des Betroffenen zu verwalten. Die Grundrechte auf Erwerb und Gleichstellung und der Schutz der Familie sind ausser Kraft.
Autor DKfm. Johann Seidl, Linsengasse 96 A, 9020 Klagenfurt