Chronologie der Anträge bezüglich der Ertragsimmobilien in Budapest
25.09.2009 Schenkung einer
ungarischen Ferienimmobilie zwischen Plattensee und
Bad Héviz an den damals minderjährigen Sohn Felix Seidl –
seither Eigennutzung als Zweitwohnsitz unserer Familie. (Wochenend-Domizil)
Felix Seidl ist zu 80% beeinträchtigt und nutzt den warmen, seichten See
und das preiswerte Kurangebot der Therme Héviz zur Entspannung. In der
Gemeinde ist er freundlich akzeptiert. Die Erfahrungen mit der ungarischen Immobilie,
auch hinsichtlich Betriebskosten und Wertentwicklung, sind gut und wir planen
die Existenzsicherung unseres Buben, der hoffentlich noch 60 Lebensjahre vor
sich hat, durch Zukäufe.
26.01.2010 Antrag beim Bezirksgericht Klagenfurt auf „pflegschaftliche Genehmigung im Vorhinein“ also um Zustimmung zum Erwerb und zur Zuwendung weiteren Immobilienvermögens an Felix.
22.04.2010 Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung von Schenkungen bis zum Höchstbetrag von € 600.000,- an den 17-jährigen Sohn, inhaltlich leider bezogen auf die Teilnahme an Versteigerungen.
02.08.2011 Schenkungsvertrag mit bedingtem Nießbrauch (Fruchtgenuss) zugunsten des gemeinsamen Haushalts, solange dieser besteht, sowie Übernahme der Verwaltung und aller Risiken des Besitzes durch den Schenker. „Positive Schenkung“ nach einem notariellen Konzept.
10.05.2012 Verbriefung von 3 Penthäusern (Eigentumswohnungen) im Budapester Volksgarten. Als österreichische Genehmigung wurde der Beschluss vom 22.04.2010 vorgelegt.
11.03.2016 Seit diesem Datum waren wir Eltern Johann und Sylvia Seidl im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen.
27.06.2017 Besuch des Familientags bzw. Amtstags des Bezirksgerichts. Wir mussten das Gesamtvermögen des Betroffenen in einem Formular auflisten.
26.07.2017 Erstanhörung. Die spätere Schenkung der Budapester Immobilien wurde erörtert. Die Richterin äußerte dazu: “Gut, das ist halt einmal passiert.“
19.08.2019 Ladung der Erwachsenenvertreterin
zur Abgabe des Lebenssituationsberichts, sowie Erhebung der Einkommens- und
Vermögensverhältnisse des Felix Seidl für den Termin 20.09.2019.Wir
sind überrascht, es ist wieder eine neue Richterin zugeteilt. (Nr. 6)
Auch die Richterin 5 ging in Karenz.
19.09.2019 Lebensituationsbericht
(Auszug)
Eine bedauerliche Verletzung von Felix, die auch den besorgten Vater schmerzt,
gab es ausgerechnet durch das Familiengericht, welches ihm im Berichtszeitraum
sein langjährig gewohntes Erholungsdomizil zwischen Bad Héviz und
Plattensee, de facto, entzogen hat. (Az. 5 P 55/17 Anträge vom 27.06.2017
und 05.08.2017, Institut für Betreuungsrecht vom 17.08.2018)
20.09.2019 Wir erscheinen Vater, Mutter und Kind. Die Richterin gibt sich unnahbar.
Erklärt uns schon auf dem Gang: „Ich bin jetzt für Sie zuständig
und bleibe Ihnen erhalten bis ich sterbe“. Abgabe eines schriftlichen
Lebenssituationsberichts samt Vermögensverzeichnis und Bewertungsgutachten.
Die Richterin fragt Felix ob er lieber mit Holz oder Papier spielt, anstatt
ob er nach Ungarn möchte, in sein Häusl. Auch er ist eingeschüchtert,
wagt nicht aufzuschauen. Die Richterin hält einen Monolog über die
nun folgenden gerichtlichen Aktionen wegen Formfehlern bei der Schenkung. Schenkung
und Schenkungsvertragseien durch die richterliche Genehmigung vom 22.04.2010
nicht gedeckt. Wenn man beide Augen zudrückt, dann vielleicht die Schenkung
aber
keinesfalls der Schenkungsvertrag. Es müssen alle Einnahmen aus dem Nießbrauch
zurückerstattet werden. Der Vater bemerkt, die Einnahmenseien in den gemeinsamen
Haushalt eingeflossen und kamen Felix ohnehin zugute. Den bevorstehenden Genehmigungsantrag
für den
Ersatz der Ferienimmobilie will sie von vorne herein negativ entscheiden und
verweist uns diesbezüglich auf den Rekurs. Dann wäre ein für
allemal Ruhe.
Der Vater bemerkt es sei unrealistisch ein konkretes Immobilienangebot für
die dann zu erwartende Verfahrensdauer anzuhalten. Es müsse also wiederum
um eine Genehmigung im Vorhinein, also Zustimmung gestritten werden. Im Übrigen
ist die Richterin der Meinung, wir sollen in Ungarn etwas mieten und das Sparbuch
brach liegen lassen, dessen Einrichtung sie wieder von uns fordert. Es wäre
für Felix zu teuer, die Valuta (Forint) zweimal zu konvertieren, deshalb
leistet der Vater wieder eine wertgleiche Sicherheit und zahlt auf das Sparbuch
ein Die Mutter wird gefragt. ob sie in diesem Jahr in Ungarn war und Urlaub
hatte. Ihr bleibt wenig Freizeit. Die Ungarnurlaube mit Felix genoss überwiegend
der pensionierte Vater. Ohne feste Bleibe in Bad Héviz wird wird er sich
hüten, mit Kurzbesuchen das Leid des Schützlings neu anzufachen. Er
reist daher weiter, aber geschäftlich und allein. Die behandelnden Ärzte,
die den Auslöser für die Fallsucht von Felix analysieren, sollten
ohnehin gehört und informiert werden.
Der Vater bittet während der einstündigen Sitzung mehrmals „darf
ich dazu auch etwas sagen“ und wird rüde abgeschnitten.Er verfasst
daher eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung über das Schenkungsprocedere
und wirft diese Stunden später in den Gerichtsbriefkasten.
20.09.2019 Sachverhaltsdarstellung
aus der Sicht des Vaters. Der Beschenkte sei zum Zeitpunkt der Schenkungen minderjähriggewesen.
Durch die Risikofreistellung im Schenkungsvertrag habe es sich um eine positive
Schenkung gehandelt. Die Genehmigung vom
22.4.2010 wurde vom ungarischen Registergericht anerkannt.
23.10.2019 Die Erwachsenenvertreterin bezieht sich auf die Präjudize vom 20.9.2019 mit einer Stellungnahme. Anlage 1
14.10.2019 Das Gericht fordert die im Lebenssituationsbericht vom 19.9.2019
seitens der Erwachsenenvertreterin bereits angebotenen Dokumente ein.
14.10.2019 Wir haben ersten Kontakt mit der Kanzlei Dr. Toriser und werden auf die Möglichkeit hingewiesen der destruktiven Rechtsauffassung der Richterin Fill mit einem Antrag auf nachträgliche Genehmigung unserer Schenkung zu begegnen.
23.10.2019 Die Erwachsenenvertreterin
stellt folgende Anträge:
1. Antrag auf nachtägliche pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Schenkung
von drei Eigentumswohnungen in Budapest an Felix Massimo Seidl im Jahre 2012
sowie des zugrunde liegenden Schenkungsvertrags mit befristetem Einbehalt der
Früchte zugunsten der pflegenden Eltern.
2. Antrag auf pflegschaftliche Genehmigung des Erwerbs einer Ferienimmobilie
in Bad Héviz durch Felix und Johann Seidl zu gleichen Teilen.
3. Änderungsantrag zu der am 14.10.2019 angeordneten Vorlage von Beweisurkunden.
04.11.2019 Vorlage der Belege über die Wirtschaftsführung der Ertragsimmobilien seit 2012 in deutscher Sprache: Jahresabschlüsse, Mietverträge, Kaufverträge von 2011, Grundbuchauszüge, Wertgutachten, Angebot eines Kaufinteressenten.
24.02.2020 Richterin Mag. Fill lädt telefonisch zu einer Vorsprache für den 4. März ein und bittet Felix diesmal nicht mitzubringen. Sie will das weitere Procedere bekanntgeben.
25.02.2020 Wir antworten auf die telefonische Einladung schriftlich mit der Aufforderung, vor weiteren Gesprächen erst einmal die Sitzung vom 20. September 2019 inhaltskonform zu protokollieren. Andernfalls sind wir freiwillig zu keinem weiteren Gespräch bereit und wollen ohne Ladung nicht erscheinen.
28.02.2020 Einlangen der
amtlichen Vorladung von Sylvia Seidl zum Termin 3.3.2020 mit Themenangabe: „Ihre
offenen Anträge“. Frau Seidl nutzt diesen Termin für vorformulierte
Fragestellungen, die der Richterin im Vorhinein schriftlich zugegangen sind.
Insbedondere bezüglich der ausstehenden Korrektur des Protokolls der vorausgegangenen
Sitzung.
Wir beziehen uns mit diesem Verhalten auf die Erfahrungen aus der fehlerhaften
Protokollierung der am 20.09.2019 vorangegangenen Sitzung. Die Richtigstellung
dieses Protokolls will Frau Seidl wiederum und zum fünften Mal einfordern.
Zu dem Termin wird Frau Seidl von der Tochter des Rechtsanwalts Felsberger,
Mag. Stella Aspernig begleitet. Frau Seidl kam in der eineinhalbstündigen
Sitzung mit ihren Fragen nicht zu Wort.
Vom Content hat die nur verstanden es sei um die Fehler gegangen, die Herr Seidl
bei den Schenkungen gemacht hat.
05.03.2020 Besprechung bei
Frau Mag. Aspernig in der Kanzlei. Sie kritisiert unseren Antrag auf Nachbesserung,
verweist auf Verfahrensverzögerung und Kosten durch einen anstehenden Kollisionskurators.
Das sei bestimmt wieder ein Rechtsanwalt. Zur anstehenden Hauptsache entwirft
sie eine Strategie, nach welcher, durch Self-Contracting in Punkt 4. des Schenkungsvertrags,
dieser nichtig sei. Als Folge fallen die Immobilien an Herrn Seidl zurück
und dieser wird frei für alle vorgesehenen lukrativen Dispositionen.
Die Lösung empfindet Frau Seidl nach dreijährigen Auseinandersetzungen
mit dem Familiengericht als Befreiungsschlag. Herr Seidl sieht darin die Chance
das Portefeuille gewinnbringend umzuschichten und nach Sanierung an den Sohn
zurück zu geben.
Diese Planung hat bereits durch ein lukratives Angebot konkretisiert. Das Projekt
besteht aus 6 Einheiten und gehört Vater und Sohn je zur Hälfte. Es
kann sinnvoll nur gemeinsam vermarktet werden.
05.03.2020 Frau Mag. Aspernig gibt ihre Rechtsmeinung der Richterin als schriftliche Äußerung bekannt, es gibt keine Reaktion.
10.03.2020 Warum sich die Richterin im heutigen Beschluss nicht an Ihre am 20. September 2019 ausgesprochene Rechtsmeinung hält bleibt unklar. Der Beschluss bringt eine Zurückweisung aller drei noch aufrechten Anträge und weitere Komplikationen. Die Richterin erklärt, nichts von Wirtschaft zu verstehen und zu allen Punkten Sachverständige, Kuratoren und will auch einzeilige Grundbuchauszüge notariell übersetzt haben.
17.04.2020 Nachdem die Anwältin keine überzeugende Lösung anbieten konnte, teilt Herr Seidl dem Bezirksgericht mit, in der Sache betreffend Ertragsimmobilien auf einen Rekurs zu verzichten und sich dem von der Richterin gezeichneten Begutachtungsverfahren zu unterwerfen und vertraut auf eine zügige Entscheidung.
24.04.2020 Um die Erwachsenenvertreterin
zu entlasten ist Herr Seidl bereit, die
Verantwortung des Erwachsenenvertreters zu teilen und die materiellen Agenden
von Felix künftig persönlich zu vertreten. Bestätigung der Eintragung
von Herrn Seidl im Vertretungsregister. Dem Gericht ist innert 4 Wochen ein
Antrittsbericht zu erstatten.
06.05.2020 Im Beschluss vom 3.3.2020 gibt die Richterin bekannt, einen sog. Kollisionskurator zu bestellen. Es besteht der Verdacht, dass es sich wieder um einen Rechtsanwalt handeln könnte. Herr Seidl beantragt die Einsetzung eines testierfähigen Wirtschaftstreuhänders, sowie dessen Auftrag um zusätzlich anstehende Fragen zu erweitern und stützt sich auf eine Stellungnahme des Justizministeriums vom 28.5.2018, wonach der Immobilienerwerb in Ungarn nicht juristische sondern wirtschaftliche Probleme aufwirft.
08.06.2020 Das Verfahren
dreht sich um die Auslegung des Richterspruchs vom 22.4.2010. Der damals amtierende
Richter Mag. Wuzella ist noch beim Bezirksgericht tätig. Ich beantrage,
seine Interpretation der Entscheidung einzuholen.
Der Kauf im Internet entspricht den Kriterien einer Versteigerung.
31.08.2020 (Beschluss zugestellt am 4.9.2020) Die Richterin hat den Turbo eingeschaltet und alle Rückstände aufgearbeitet. Es wird gegen meinen begründeten Antrag ein Rechtsanwalt statt eines Wirtschaftstreuhänders zum Kollisionskurator bestellt. Alle Anträge werden im Telegrammstil abgeschmettert. Ich meine, das Gericht habe die Pflicht, den Bedarf des Betroffenen und den damit verbundenen Vorteil einer pflegschaftlichen Maßnahme zu ermitteln.
11.09.2020 Ablehnung des Befangenheitsantrags gegen Mag. Fill. Es reicht immer noch nicht. Die Richterin wird sich bei den jetzt anstehenden Prozesshandlungen nicht von anderen als sachlichen Motiven leiten lassen. Sie besitze eine gefestigte Persönlichkeit.
15.09.2020 Nach dem Beschluss des Gerichtsvorstehers müsste ich mit einer Richterin leben, der wir Befangenheit vorwerfen. Mir reicht es. Soll ich auf Kosten des Betroffenen eine Schenkung heilen, die ich unter dieser Richterin nicht verwalten darf? Zurückziehung des Antrags auf nachträgliche Genehmigung vom 23.10.2019. Allein die Nominierung eines Kollisionskurators hat 11 Monate gedauert und es wurde ein Rechtsanwalt statt antragsgemäß ein Wirtschaftstreuhänder bestellt. Ich beantrage nun eine Entscheidung nach Aktenlage, welche die gleichgelagerten Schenkungen sowohl von 2009 als auch von 2017 erfassen soll.
27.01.2020 Nachbesserung eines Antrags auf Genehmigung einer Ferienwohnung in Ujhegyi-Melitopark. Die Nachforderungen beinhalten eine Nutzungsvereinbarung mit immerwährender Freistellung des Betroffenen von jedweden Lasten. Das ist eine unzulässige Vereinbarung des Erwachsenenvertreters mit sich selbst und braucht einen Kollisionskurator. Die Erweiterung seiner Zuständigkeit wird im gleichen Beschluss abgelehnt. Ich bitte um Korrektur dieser Entscheidung, weil es sonst weiterhin unmöglich ist, die am 2.10.2020 verlangten Nachforderungen zu erstellen.
13.04.2021 Nachdem die Richterin die Enteignung von Felix offiziell bestätigt und unsere Ablehnung nicht greift, reiche ich meinen endgültigen Antrittsbericht ein. 13 Monate für einen dreizeiligen Beschluss, derartige Verfahrensverschleppungen tauchen hier auf und ich akzeptiere den status quo als endgültig: Meine im vorläufigen Antrittsbericht vom 26.5.2020 noch geäußerte Absicht, die Herstellung des Vermögensstatus des Betroffenen vom 23.6.2017 durchzufechten muss ich aufgeben, nachdem uns die abgelehnte Richterin erhalten bleibt. Es ist einem Treuhänder, unter dieser Richterin, unmöglich das dem Felix Massimo Seidl zugedachte Mündelvermögen werterhaltend zu verwalten. Ich unterlasse nun alle Sanierungsbemühungen und fordere der Sache eventuell beitretende Funktionäre ebenfalls dazu auf. Ich begründe diese Entscheidung mit den desaströsen Erfahrungen mit zwei Ferienwohnungen und stelle diese nochmals dar. Die Entschädigung des Betroffenen plane ich in meinem Testament.
19.04.2021 Nach der Enteignung ist Felix nun arm wie eine Kirchenmaus und ich stelle einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.
03.06.2021 Ich stelle erneut Rekursantrag in der Sache Ablehnung der Richterin Maga. Theresia Fill.
10.06.2021 Anruf von Herrn
RA Mag. Trötzmüller, er könne die Begutachtung aufnehmen ihm
fehlen jedoch Unterlagen wie deutschsprachige Kaufverträge und notariell
übersetzte Grundbuchauszüge. Ich bitte die Richterin, diese Unterlagen
aus der Gerichtsakte zu liefern. Der Auftrag des Herrn Rechtsanwalts wird von
der Richterin folgendermaßen umschrieben: Der Herr Rechtsanwalt werde
zuerst prüfen, ob das Rechtsgeschäft durch die pflegschaftsgerichtliche
Genehmigung vom 22.4.2010 gedeckt war, „dann sei ja alles in Ordnung“.
Bei Verneinung wäre zu prüfen ob Schenkung und Schenkungsvertrag dem
Wohl des Betroffenen dienen. Aus den leidvollen, materiell und gesundheitlich
schädigenden Erfahrungen mit Genehmigungsanträgen bezüglich zweier
Ferienwohnungen und die Torpedierung der konkretisierten Veräußerung
der Budapester Wohnungen darf ich dem Herrn Kollisionskurator Folgendes mitteilen.
Unsere Familie hat keine nennenswerten sonstigen Einkünfte, wir müssen
von unseren Immobilien leben. Wertsteigerungen von Immobilien müssen auch
realisiert werden. Abgewohnte Immobilien sind durch kluge Umschichtung zu erneuern.
Immobiliengeschäfte stehen unter Zeitdruck. Die Hotspots in Ungarn sind
der beste Immobilienmarkt in Europa. Sparbuch und Staatsanleihen sind angesichts
der auftauchenden Inflation und Nullzinsphase toxisch für Menschen im Erwerbsalter
und Immobilien die einzig genehmigungsfähige Alternative. Unter der Frau
Richterin Maga. Fill sind Immobilien nicht zu verwalten und wären daher
für den Betroffenen untragbaren Risiken ausgesetzt. Gegen die Richterin
läuft seit dem 27.8.2020 durchgehend eine Befangenheitsbeschwerde. Sie
darf keine aufschiebbaren Sachen entscheiden. Daher könnte der Herr Kurator
auch seine Entscheidung bis zum Ergebnis der Beschwerde zurücklegen. Wir
haben auch sympathische Erfahrungen am Bezirksgericht und ein Richterwechsel
würde dazu führen, dass wir beiden Erwachsenenvertreter jede Mühe
aufwenden um eine positive Entscheidung des Kurators zu erreichen.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, wir haben demgegenüber jedoch ein akutes
Problem, das von der Richterin wegen Dringlichkeit sofort zu entscheiden wäre
und bitten hier ersatzweise kurzfristig um Ihre Zeit.
Es geht um die Nachbesserung oder Erneuerung des unter Datum 27.01.2020 erwähnten
Genehmigungsantrags für eine Ferienwohnung im Mélito-Park von Budapest
mit einer bisherigen Bearbeitungsdauer von 11 Monaten.