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Charles
Austen - Dkfm. Johann Seidl
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Geschäftszahl 12 Nc
16/21
Bezirksgericht Klagenfurt
Abteilung 5
VdBG Herrn Richter Dr. Wilhelm
Waldner
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Klagenfurt, den 9.Februar 2022
Antrag auf Feststellung der Befangenheit von Frau Richterin Mag. Theresia Fill im Ablehnungsverfahren gegen RA Mag.Trötzmüller wegen Auffälligkeiten seiner Bestellung und fahrlässiger Amtsführung - Betroffener Felix Massimo Seidl
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
Es geht immer noch um die bekannte Schenkung dreier Penthäuser in Budapest an meinen Sohn Felix in 2012. Diese hat die Richterin am 20.9.2019, mangels zutreffender Genehmigung aus 2010, als nichtig erkannt. Um eine sachdienliche Interpretation haben wir beim damaligen Autor, Richter Mag. Wuzella, vergeblich angesucht und danach der Nichtigkeitsfolge, einer Rückübertragung der Immobilien, mit Schreiben vom 23.10.2019 zugestimmt.
Gleichzeitig äußerten wir, wie schon am 20.9.2019, dass Felix darüber hinaus ein Übereignungsversprechen aus unserem Schenkungsvertrag besitzt. Wir beantragen alternativ zur Enteignung eine damit begründete nachträgliche Genehmigung dieser Schenkung. Aufgrund der Risikoübernahme im Niesbrauch hatte diese nur positive Elemente. Durch die explosive Wertentwicklung seines „Betongoldes“ lag das Wohl von Felix auf der Hand. Der Status quo hatte 5 Richterstellen klaglos passiert.
Auch den einem notariellen Konzept der „ausschließlich positiven Schenkung“ exakt entsprechenden und analog zu einem Geldgeschenk genehmigungsfreien Schenkungsvertrag bewertete die Richterin als nichtig. Ihm fehlt die Gegenzeichnung eines Kollisionskurators, der autonom nach dem Wohl des Betroffenen zu entscheiden habe. Das Wohl lag in Anbetracht der Vorhaben und Risiken, die im Antrittsbericht vom 19.9.2019 aufgezeigt waren, primär in einem raschen Vollzug dieser Unterschrift.
Fünf Monate später am 3.3.2020 erklärte die Richterin gegenüber unserer Anwältin Aspernig nun einen Kollisonskurator bestellen zu wollen. Die Anwältin vermutete gleich, da kommt ein Rechtsanwalt und empfahl uns, die Aktion zu bekämpfen, da es keinen Kurator braucht.
Die Zeit lief davon, es war Steuertermin und niemand wusste wem was gehört und wo zu erklären ist. Ich teilte der Richterin am 17.4.2020 mit, dass wir uns einem Kollisionskurator unterwerfen um den Preis einer raschen Entscheidung. Nach einem Erkenntnis des Justizministeriums vom 18.5.2018 sind beim Immobilienerwerb in Ungarn nicht juristische sondern wirtschaftliche Fragen zu beurteilen. Ich schlug der Richterin daher vor, einen Wirtschaftstreuhänder zu bestellen, der juristische Part wäre durch sie wohl abgedeckt.
Neben den Ertragsimmobilien in Budapest war die Ersatzbeschaffung für einen langjährig genutzten Therapieplatz zwischen Bad Héviz und Plattensee beantragt. Trotz beschämender Genehmigung und Anleitungen der Kontrollinstanz vom 13.12.2019 wurde die Anschaffung durch übertriebene Einforderungen, Mittelsperre und Verbot ärztlicher Gutachten bislang unterbunden. Ich wollte die weitere Bearbeitung und auftauchende Unstimmigkeiten künftig dem Kurator überlassen, die entsprechende Erweiterung seiner Tätigkeit hat die Richterin mit Beschluss vom 30.12.2020 untersagt.
Hinzu trat ein andauernder
Wahrheitsstreit um die Protokollierung der ersten Anhörung zwischen uns
gemeinsamen Erwachsenenvertreterin und der Richterin Fill.
Nach einjähriger Zuständigkeit war die unter der Vorgängerin
MMag. Leitsberger wieder hergestellte Ordnung ins Chaos geführt und ein
Ablehnungsantrag gegen die tätige Richterin geboten, den wir am 27.8. 2020
eingebracht haben.
Vor diesem Hintergrund hat die Richterin am 31.8.2020 also 6 Monate nach der Ankündigung eilends und in Prägnanz eines Dreizeilers einen RA Mag. Trötzmüller zum Kollisionskurator bestellt. Er bestätigt uns später weder eine detaillierte Anforderung noch eine Terminierung seines Auftrags erhalten zu haben. Unsere umfänglichen Dokumente habe ihm das Gericht bis heute nicht zugeleitet.
Die Zurückweisung unseres Befangenheitsvorwurfs am 15.9.2020 veranlasst uns, am gleichen Tag die Reißleine zu ziehen. Wir nehmen unseren Sanierungsantrag vom 23.10.2019 vollinhaltlich zurück und bitten die Richterin umgehend nach der am 20.9.2019 bekanntgegebenen Aktenlage zu entscheiden. Unter dem Diktat dieser Richterin sei eine Treuhandverwaltung ohnehin unmöglich.
Am 10.6.2021, neun Monate
nach seiner Beauftragung, meldet sich unerwartet Mag. Trötzmüller
am Telefon und bittet mich zu einer Besprechung am 16.6.2021 in seiner nahen
Kanzlei. Am Vortag übergebe ich ihm persönlich eine Ausarbeitung,
die ihn über das zwischenzeitliche Geschehen informiert. Die Besprechung
verlangt er trotzdem. Er schwimmt in der Materie und ich verweise ihn nachdrücklich
das Wohl von Felix in Notiz zu nehmen zu dem wir Eltern auskunftsbereit wären.
Diese übermittle ich dann am Folgetag in Form einer etwa 20-seitigen Darstellung.
Ein Paradox erwächst aus dem Ablehnungsantrag, der sich jetzt im Rekurs
befindet. Bei positivem Ausgang wünschen wir uns Heilung und den Kurator,
bei negativem Ausgang nicht. Er hat unser Anliegen schon 9 Monate gelagert und
ich bitte nun das Ergebnis abzuwarten. Er verweigert auch unter Ansturm eine
diesbezügliche Zusage.
Am 24.6.2021 wende ich mich
nochmal an Anwalt und Richterin, bitte um Korrektur
der Entscheidung vom 31.12.2020 und Unterstützung im seit 17 Monaten schwebenden
Genehmigungsverfahren der Ferienwohnung. Felix droht Verlust der Anlagechance
für sein Sparbuch. Bei dem durch Anzahlung gesicherten Objekt steht nach
einjähriger Bauzeit die Schlüsselübergabe an, es liegt Gefahr
im Verzug. Mit Hilfe seiner Sekredärin Pallfy verfolgen meine mails den
Anwalt vergebens bis an den Urlaubsort.
Nach weiteren 2 Monaten in denen ich wegen seines eigenartigen Verhaltens und der Umstände seiner Bestellung recherchiere stelle ich am 20.8.2021 Antrag auf Beendigung der Vertretung unseres Sohnes durch Rechtsanwalt Mag. Trötzmüller unter Vorlage einer Chronologie der Geschehnisse (Anlage 1)
Der Kollisionskurator befindet sich selbst in Kollision. Die Richterin hat seit seiner Bestellung am 31.8.2020 eine 17-monatige Verweigerung der Unterschrift unserer dringend klärungsbedürftigen Vereinbarung zugelassen oder veranlasst. Der Auftrag erfolgte ohne konkrete Anweisung und Terminierung ganz außerhalb der Routine einer Richterin mit dem Ruf, alles ganz genau zu nehmen und der Gestaltung einer am 28.1.2022 erstellten Anforderung in Sachen Medienbekämpfung.
Die Vermutung liegt nahe,
es handle sich um kollegiale Steuerung und Duldung zwischen Vertrauten. Bei
der Web-Recherche unter der Firma des Anwalts fallen mir ausschließlich
kleine Insolvenzverwaltungen entgegen.
Ich finde Herrn Mag. Trötzmüller sodann in der Insolvenzverwalterliste
der Justiz jedoch nicht in der Liste Erwachsenenvertretung/Kuratorinnen und
Kuratoren der Rechtsanwaltskammern. Die Frau Richterin weiß, dass ich
dem Satz „Der Jurist kann Alles“ nichts abgewinne und heftig gegen
die Zuständigkeit ihrer Beitreibungsabteilung opponiere. Wie in aller Welt
kommt sie dazu, uns ausgerechnet einen mit ihrem Amtsbereich Exekutionssachen,
Insolvenzsachen, Exekutionsprozesse liierten Anwalt zu diktieren, dies auch
noch gegen unseren Antrag auf Bestellung eines Wirtschaftstreuhänders und
Zurückziehung der ganzen Agenda am 15.9.2020. Der Fachanwalt Dr. Krassnig
gibt mir Auskunft zum üblichen Prozedere: „Die Partei fragt mich,
ob ich die Kuratur übernehme, in Ihrem Fall bin ich dazu bereit, sie teilen
das dem Gericht mit und bitten, mich zu bestellen.“
Auf Befragen teilt mir die
Richterin am 8.7.2021 mit, sie habe Herrn Mag. Trötzmüller auf einer
gerichtsinternen Liste gefunden, auf der sich Anwälte eintragen können.
Zusammen mit meinen Bedenken hinsichtlich der Beauftragung trug ich das eigenartige
Verhalten und die unübliche Zeitbeanspruchung im Ablehnungsantrag vor.
Die Vorladung zur Sitzung
vom 21.1.2022 war mit Thema „Eigentumswohnung in Budapest“ überschrieben
und wir Erwachsenenvertreter hatten uns auf eine Verhandlung der mit „Gefahr
im Verzug“ urgierten Ferienwohnung vorbereitet und am 17.1.2022 weitere
Themen vorgeschlagen. Zu unserer Überraschung ist Mag. Trötzmüller
anwesend, wir dachten er sei der beim Vorsteher beantragte Beisitzer dieser
Anhörung. Die Veranstaltung war mit 1 ½ Stunden Dauer vorgesehen,
die er auch zugegen war.
Nach einem Verhör über Medienveröffentlichungen, ich befand mich
am Rande der Erschöpfung, stellte der „Kurator“ Fragen zu seinem
Auftrag. Diese waren mit denen der Sitzung vom 10.6.2021 ident und längst
in Schriftform beantwortet.
Er müsse für seine Entscheidung haften und fordert nicht näher bezeichnete Unterlagen. Ich habe am 10.6.2021 Stellung bezogen und gleichzeitig die Frau Richterin angeschrieben, sie möge diese beim Akt befindlichen Unterlagen herauszugeben. Es handelt sich teils um Originale, die mir nicht mehr verfügbar sind.
Er will von mir spontan und über den Tisch erfahren warum unser Schenkungsvertrag dem Wohl des Betroffenen dient. Dieses Thema ist komplex und von mir auf 16 Seiten wiedergegeben, die ich dem Kurator bereits am 16.6.2021 überreicht habe.
Zum Lachen reizt seine Vorstellung,
der Wegfall des Schenkungsvertrags bräuchte nur die Bestellung eines zweiten
Steuerberaters in Ungarn. Für Felix wäre ein Saldoeinkommen aus Mieteinnahmen,
Kosten und Investitionen zu generieren und nach Treuhandrichtlinien abzurechnen.
Der Steuerberater erhält nur die Bilanz.
Richterin und Kurator tuscheln, ich hätte nicht verstanden wie unkompliziert
kleine Einnahmen bei Gericht gehandhabt würden.
Die Frau Richterin fordert für den Kurator die vollständige Kaufverträge der drei Objekte, beim Akt befände sich nur jeweils eine erste Seite. Es solle festgestellt werden, ob die Kaufverträge eine Niesbrauchsvereinbarung beinhalten. Ich erkläre das sei unmöglich, der Kauf wäre Vereinbarung zwischen Käufer und Bauträger, eine Niesbrauchsvereinbarung stehe in keinem zeitlichen und persönlichen Zusammenhang. An eine Belastung des Eigentums mit unserer familiären Widmung sei, aus Gründen der Fungibilität, auch zu keiner Zeit gedacht. Die Nachforderung binnen 10 Tagen bleibt aufrecht und wird von mir erfüllt.
Der Kurator bohrt im Stil
der Vorsitzenden dieser Runde. Wie ein Gnadenerweis klingt schließlich
seine Äußerung, er könne sich vorstellen den Schenkungsvertrag
zu genehmigen, wenn man da einen kleinen Zusatz macht. Das Fruchtgenussrecht
zugunsten der Eltern solle nicht lebenslänglich gelten, sondern mit dem
Verbleib im elterlichen Haushalt gekoppelt sein.
Die Frau Richterin verweist ihn darauf, dass diese Bestimmung bereits Inhalt
des Vertrages sei. Er durchblättert in aller Ruhe den vierseitigen, deutschsprachigen
Vertrag, stößt auf Abschnitt 4 und schweigt für den Rest der
Veranstaltung. Ich klatsche lauten Beifall um die Zeugen auf den Lapsus aufmerksam
zu machen.
Die Frau Richterin protokolliert einen Lacher, diesen Beifall aber nicht.
Dieser Kurator hat in 17
Monaten seiner Zuständigkeit weder von den 32 Seiten meiner Eingaben an
ihn, der ausführlichen, illustrierten Dokumentation im Web, noch vom gegenständlichen
Schenkungsvertrag Kenntnis genommen.
Wir warten in der Halle 10 Minuten auf ihn um unser Misstrauen auszusprechen,
er bleibt bei der Frau Richterin im Sitzungsraum. Am 25.1.2022 fordere ich Herrn
Mag. Trötzmüller auf, um des Friedens willen, seinen Auftrag zurückzulegen.
Mein diesbezüglicher Anruf wird in gewohnter Weise zurückgewiesen.
Mit Schreiben vom 24.1.2022 erinnere ich die Richterin an unsere Ablehnung des Kurators vom 20. August 2021 und bitte die neuen Vorkommnisse einzubeziehen. „Ich bitte daher das Gericht uns unverzüglich von einem ausgewiesenen Dilettanten zu befreien, dem die grundlegenden Zukunftsentscheidungen unserer Familie in die Hand gegeben wären.“ (Anlage 2)
Die Frau Richterin Mag. Fill hat diesem Kollisionskurator über 17 Monate die Stange gehalten und unser Vermögen der Pandemiefalle preisgegeben. Auch nach bisherigen Erfahrungen glauben wir nicht, dass unbefangen über die Abberufung dieses Kurators entschieden würde. Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Vorsteher, deshalb zu diesem Gegenstand die Befangenheit der Richterin festzustellen.
Charles
Austen - Dkfm. Johann Seidl
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12 Nc 16/21
Bezirksgericht
Klagenfurt
Abteilung 5
VdBG Herrn Richter Dr. Wilhelm Waldner
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Klagenfurt, den 9.Februar 2022
Antrag auf Feststellung der Befangenheit von Frau Richterin Mag. Theresia Fill im Verbot unserer Verfahrensdokumentation und Presseberichten, insbesondere mit Bezug auf deren Illustration. - Betroffener Felix Massimo Seidl
Sehr geehrter
Herr Vorsteher,
Ich darf glücklicherweise Einiges als bekannt voraussetzen. Frau Mag. Löbel
hat der Presse eine klare Fixierung geliefert, das Gericht habe Prüfungsverpflichtungen
aber stets zum Wohl des Betroffenen zu entscheiden. Sicherlich meint die Familienrechtsexpertin
eine Prüfung mit Augenmaß und Vertrauen in die Qualifikation und
Absicht der familiären Erwachsenenvertreter im Besonderen wenn es sich
um vorausgegangene Schenkungen handelt, die sich prächtig entwickelt haben.
Im Antrittsbericht vom 21.9.2019 hat meine Frau das Wohl unseres Schützlings aus Sicht der Familie definiert. Wir wollen eine Ferienwohnung für seinen Therapiebedarf und drei Ertragsimmobilien für die Zukunftsvorsorge von Felix. Mit seiner Ferienwohnung wollen wir ein Sparbuch anlegen, das aus dem Verkauf seines langjährig genutzten Schrebergartens stammt. Seine Immobilien, im europäischen Inland belegen, belasten wir mit klassischem Niesbrauch als Beitrag zum Familieneinkommen solange Felix bei uns leben kann. Für die Wertentwicklung des kleinen Vermögens sorgt unsere umsichtige Verwaltung, die insbesondere Realisierung von Wertzuwächsen und rechtzeitige Erneuerung von abgewohnten Einheiten im Auge hat. Dazu bittet die Sachwalterin schon damals um freie Hand und verweist auf dringenden Handlungsbedarf wegen bevorstehender Risiken die mit der Pandemie tatsächlich eingetreten sind. Zugegeben gibt es Formalien mit Heilungsbedürfnis, doch 30 Monate Stillstand darin sprechen wohl für sich. Seine Richterin besitzt keine Vorstellung vom Wohl des armen Felix und den Gefahren seines Sparbuchs, sonst wären längst Entscheidungen gefallen.
Nach zwei ihrerseits verhinderten Investitionsanträgen für dieses Sparbuch will die Richterin immer noch „dass ich Vorschläge einbringen soll, für die Veranlagung, die mündelsichere Veranlagung von Mündelgeld“. Ich gebe an „Eine Eigentumswohnung im Mélitó-Park“. Den darauf bezogenen Antrag habe ich am 9. April 2020 bereits eingebracht, in der Folge drei gleichlautende Wertgutachten mit jeweils deutschsprachiger Zertifizierung geliefert, die geforderte Totalübersetzung allerdings aus Kostengründen unterlassen. Zudem war eine Nutzungs- und Haftungserklärung gefordert deren Formulierung wir dem ohnehin tätigen Kollisionskurator übertragen wollten. Die entsprechende Erweiterung seines Auftrags wurde uns durch Beschluss der Richterin versagt.
Die vorigen Zitate habe ich dem Protokoll der Sitzung vom 21.1.2022 entnommen, welches ich zur Kenntnisnahme empfehle. Es ist ein gutes Beispiel für die Heftigkeit und logische Verwirrung dieser mündlichen Veranstaltungen.
Massive Verhöre und verbale Angriffe auf seine Eltern sind ein Horror für Felix, dessen Gefühlsleben und Familiensinn intakt ist. Anstatt sich im Stil anzupassen lässt die Frau Richterin mit Beschluss vom 28.1.2022 von einem Psychiater klären „ob die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung dem Gesundheitszustand bzw. dem Wohl der Person (unserem Felix) schadet.“
Im Übrigen benutzt sie den Gutachter zur Unterstützung ihrer Behauptung, Internet, Medien und insbesondere Bilder darin würden die Persönlichkeitsrechte unseres Felix verletzen. Bei der bekannten Schieflage seines Verfahrens und kollegialen Unterstützung dieser Richterin im Versagen bleibt uns nur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit zu seiner Verteidigung. Bilder verbieten heißt Nachrichten verbieten und das persönliche Interesse der Richterin daran dürfte offensichtlich sein.
Die Frau Richterin teilt am Rande der Sitzung vom 22.1.2022 mit, sie ziehe eine Strafanzeige gegen Vater und Mutter Seidl „in Erwägung“. Bei den gewaltigen Rückständen in den Hauptgegenständen des Verfahrens ist es unverständlich, dass dieser neuerliche Abweg begangen wird. Wir finden ein weiteres Indiz für die Befangenheit unserer Richterin.
Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Vorsteher, diese partielle Befangenheit auszusprechen und die Bearbeitung oder Rücknahme des Öffentlichkeitsverbots an die stellvertretende Frau Richterin zu übertragen, die bereits eine Gesamtsicht der uns betreffenden Abläufe und unser volles Vertrauen besitzt.