Das Kontrollgericht widerspricht der Absicht uns Eltern durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter abzulösen mit Angabe der Fundquellen in der bisherigen Rechtsprechung.
Die Abteilung 1 widerspricht zweimal der hier geäußerten Rechtsmeinung der Abteilung 4 im eigenen Haus zur Frage der Ablösung von uns Eltern durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter.