ZUM INDEX - ZUM DOKUMENT VI

Es geht um die Ertragsimmobilien in Budapest. Diese wurden Felix am 20. September 2019 enteignet, weil sich die gerichtliche Genehmigung dieser Schenkung auf den Erwerb in einer Auktion bezog und die Richterin meint, die gegenständlichen 3 Penthäuser wären frei gekauft worden und die Schenkung durch diese Genehmigung also nicht gedeckt. Wir kontaktieren den seinerzeitigen Verfasser dieser Genehmigung und bitten um eine wohlwollende Stellungnahme. Die Richterin Mag. Theresia Fill am Bezirksgericht Klagenfurt liest ein anderes Gesetzbuch als ihre Kollegen am Familiengericht. Das Pflegschaftsverfahren des Justizopfers Felix steht und auch die Servicestelle oder das sog. Servicecenter des Bezriksgerichts Klagenfurt können nicht helfe

Der Herr Richter Mag. Wuzella setzt sich über die Ordnung des Amtstags hinweg und steht uns nicht zur Verfügung. Wegen eines Schenkungsvertrags, der alle Risiken ausschliesst und der enormen Wertentwicklung dieser Immobilien seit 2012 handelt es sich zweifellos um eine ausschliesslich positive Schenkung, die wie ein Geldgeschenk keiner Genehmigung bedarf. Dies ist aber bis heute nicht klargestellt. Der Entzug dieser Immobilien liegt nun vier Jahre zurück, ein Kaufinteressent aus 2019 hat sich zurückgezogen, niemand weiss wem die Immobilien gehören und wem die Erträge zustehen, die ja auch zu versteuern sind. Der Amtstag des Familiengerichts am Bezirksgericht Klagenfurt sollte niedrigschwellig zugänglich sein, das Justizopfer Felix wurde nicht gehört und ist nun auf die Servicestelle des Bezirksgerichts Klagenfurt und die Richterin Mag. Theresia Fill zurückgeworfen.

Es wurden 2020 ein Rechtsanwalt als Kollisionskurator über den Schenkungsvertrag und 2022 ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter für die Vermögensverwaltung bestellt. Beide verlängern nur die Genehmigungsprozedur und können Immobilien in Ungarn natürlich nicht verwalten. Es hängt seit dem 16.12.2022 nicht nur das Eigentum sondern auch noch die Verwaltung der Mietverhältnisse in der Luft. Ich verlange mit Antrag vom 23.11.2023 wenigstens die Rückgabe meiner Vollmachten. Die Frau Richterin Mag. Theresia Fill ist unzugänglich und Servicestelle und Servicecenter des Bezirkgsgerichts Klagenfurt können mir auch nicht helfen.

Charles Austen - Dkfm. Johann Seidl
Linsengasse 96a – A 9020 Klagenfurt
0664 73923349 heroldskunst@aon.at


An die Abteilung 6
Bezirksgericht Klagenfurt ..................................................................................................................Klagenfurt, den 23.11.2023
Aktenzeichen 58 P 45/19s

Pflegschaftssache Felix Seidl
1. Antrag auf Rückübertragung der Vertretungsrechte nach § 269 (1) Ziffer 3 und 7 ABGB an den gesetzlichen Erwachsenenvertreter DKfm. Johann Seidl und Beschränkung der Vollmacht des Mag. Levovnik auf die Tätigkeit eines Kollisionskurators zur Unterstützung der vier bekannten Erwerbsvorgänge von Immobiliengeschenken. Ich beziehe mich auf Ihre Einlassung des Gerichts vom 28.6.2023 sowie meine vorausgehenden offenen Eingaben vom 27.12.2022, 3.1.2023 (Punkt 3), 27.4.2023 und 5.5.2023.
2. Antrag auf Stundung aller offenen Verfahrenskosten bis zum Vorliegen einer Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Rechte von Felix Massimo Seidl.
3. Antrag auf Zustellung aller nach Rechtskraft seiner Bestellung am 16.12.2022 ergangenen Gerichtsbescheide mit Vermögensbezug an den gesetzlichen Erwachsenenvertreter Rechtsanwalt Mag. Levovnik mit zukommender Einspruchsfrist.

Begründung zu § 269 (1) Z7: Mag. Levovnik hat es vermieden einem Bilderverbot nachzukommen, sein Auftrag ist somit hinfällig.
Begründung zu § 269 (1) Z3: Diese Vollmacht beinhaltet die Treuhandverwaltung von Aktiva und Passiva sowie der im Antrittsbericht zitierten Immobilien und die damit verbundene Vertretung vor Gericht für drei Jahre, welcher Mag. Levovnik nicht nachkommt. Er beschränkt sich ohne Hast und Gefühl für Prioritäten auf die schon seinem Vorgänger Mag. Trötzmüller vergeblich aufgetragene Funktion eines Kollisionskurators.

Mit einer positiven Entscheidung zu Punkt 1. unseres Antrags würde lediglich der eingetretenen Realität entsprochen.

Da es sich um eine Wiederholung meines Anliegens handelt, erlaube ich mir neue Tatsachen zu unterbreiten.
Felix erlebt sein viertes Weihnachten unter der Fürsorge von Frau Richterin Mag.a Theresia Fill. Seine Lage beschreibt unser Wirtschaftsbericht zum 1.11.2023, der soeben von der Abteilung 6 bestätigt wurde, als im Berichtszeitraum grob verschlechtert. Kein Gericht der Welt würde dem beeinträchtigten Felix seinen Anspruch und Vorteil aus einer pflegschaftsbehördlichen Genehmigung, einem Schenkungsvertrag der Eltern, verbüchertem Grundbesitz und den Schutz seiner Familie wegen heilbarer Bagatellen versagen. Sein gesundheitlicher und materieller Schaden aus einem vierjährigen Verstoß seiner Anliegen ist evident. Dieses Weihnachten wird ihn allerdings besonders belasten, denn Felix verlor auch noch sein ergänzendes Erbe nach dem greisen Vater das ihm unter Kosten und Risiken einer Fremdverwaltung mit bewiesenem Wirkungsrad nicht weiter zugestanden werden konnte.

Mit Schreiben vom 27.4.2023, 17.5.2023 und 21.6.2023 habe ich der Frau Richterin ein Notleiden der Verwaltung der Immobilien von Felix sowie der damit verbundenen Mietverhältnisse bekannt gegeben. Das Gericht hätte nach mir die Pflichten eines ordentlichen Treuhänders übernommen. Anbei meine weitere Korrespondenz mit der Mieterin Zahonyi. (Anlage 1) Wie sich herausstellt wendet sich deren Rechtswalt nicht an unser Gericht, sondern verklagt Felix in Ungarn. Ich stehe dem mit einem inhaltsleeren Vertretungsverzeichnis gegenüber. Drängend ist weiterhin der schleppende Eingang von Mieten und Betriebskosten, die Mietanpassung an die Inflation und diverse Reparaturen.

Sie haben notariell übersetzte Grundbuchauszüge zuletzt im März 2020 erhalten. Durch die Verfahrensdauer sind diese nicht mehr aktuell. Hilfe hatte ich mit Schreiben vom 10.7.2022 und 24.10.2022 angeboten als ich in Ungarn noch Empfangsberechtigt war. Sie haben mir einen direkten Kontakt mit Ungarn vorgezogen und obwohl in Besitz exakter Daten eine Bestellung für die Hausnummer 45 aufgegeben, die entsprechend kommentiert wurde. (Anlage 2) Die Übersetzung dieses Bescheids soll Felix bezahlen. Hätten Sie die rechte Adresse 45 A genannt wären immer noch 687 Wohneinheiten angesprochen. Die dreiwöchige Verbesserungsfrist haben Sie versäumt und nun Herrn Mag. Levovnik in Anspruch genommen, der mit Schreiben vom 13.10.2023 (Anlage 3) seinen Misserfolg meldet und mich um Mithilfe ersucht. Ich habe Auszüge bestellt (Anlage 4) und wurde am Schalter wegen mangelnder Berechtigung abgewiesen. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein ordnungsgemäßes Vertretungsverzeichnis mein einziger Ausweis für jedwede Tätigkeit in Ungarn darstellt.
Ich bitte die Auswirkungen im Zusammenhang mit der nun 11-monatigen Untätigkeit des Vollmachtinhabers zu sehen und eine sofortige Korrektur des gefährlichen rechtlichen Vakuums vorzunehmen.

Ich empfehle meinen bestätigten Rumpf-Wirtschaftsbericht per 1.11.2023 inklusive angeschlossenem Übergabebericht und den ignorierenden Antrittsbericht des gerichtlichen Erwachsenenvertreters RA Mag. Levovnik Ihrer persönlichen Aufmerksamkeit. Dieser ist auf der Website falke.wappenschmuck.eu samt verknüpften Dokumenten bequem einzusehen. Meine 94-seitige Dokumentation unserer vierjährigen Zwangsverbindung ist tagaktuell unter www.exklusivkreis.at verfügbar.

Mein besonderes Anliegen ist die Eingabe vom 5.5.2023 "Antrag auf Zurückweisung der Behauptung des gesetzlichen Erwachsenenvertreters, die Kaufverträge aus 2011 für die Ertragsimmobilien in Budapest seien „nicht zu erlangen“ gewesen." Herr Mag. Levovnik hat sich bislang zu einer Entschuldigung nicht bereitgefunden.

Ich bitte heute auch Sie in der Bearbeitungsfolge Acht auf Prioritäten zu haben. Absoluten Vorrang hat die bestens vorbereitete Anlage des Sparbuchs von Felix das jeden Tag an Kaufkraft einbüßt. Seit der ersten Antragstellung für das Vorhaben Melitó-Park vom 9.4.2020 versehen wir das Projekt mit der Überschrift „Terminsache – eilt sehr“. Der Verwalter hat das Anliegen in seinem Antrittsbericht sogar übergangen.

Das Registergericht in Budapest wird Ihnen eine Amtshilfe nicht versagen, wenn Sie diese mit ordentlichen Fundstellen beantragen und innerhalb der Verjährung bleiben.
Für den Fall, dass Sie mir mein Amt nicht zurückgeben und weiterhin das Vertrauen in meine Erklärungen fehlt, bitte ich Sie künftig die folgenden Katasterbezeichnungen zu verwenden:
Budapest X. Kérület – Népliget
Kat.-Nr. 38440/57/J/22 Adresse 1101 Budapest, Köbányai út 45 A. J I 4 1
Kat.-Nr. 38440/57/J/43 Adresse 1101 Budapest, Köbányai út 45 A. J II 4 1
Kat.-Nr. 38440/57/F/22 Adresse 1101 Budapest, Köbányai út 45 A. F I 4 1
Budapest X. Kérület – Ujhegyi
Flur-Nr. 42365/10 Vormerkung (Széljegy) 116747/2020.06.22
Adresse 1108 Budapest, Újhegyi út 12 T 1

Mit dem beiliegenden Ausdruck (Anlage 5) möchte ich das Gericht noch an meine derzeit unbearbeiteten Anträge erinnern. Ich wünsche und der arme Felix betet, dass der Advent auch in den Klagenfurter Gerichtsstuben zur christlichen Einkehr führen möge.

Mit vorzüglicher Hochachtung

DKfm. Johann Seidl e.h. Ganz im Sinne der Frau Mag. Theresia Fill und mit Einverständnis von Servicestelle und Servicecenter des Bezriksgerichts Klagenfurt hängen Eigentum, Erträge und Verwaltung in der Luft.